Plötzlich ist es soweit - es geht nicht mehr ohne ein wenig Hilfe im Alltag.
Aber wer kommt für die Pflegekosten auf?
Die Krankenkasse übernimmt die Behandlungspflege im häuslichen Bereich, wie zum Beispiel Verbände, Injektionen und Infusionen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung (10,-Euro pro Verordnung, von Krankenkasse gefordert). Zusätzlich trägt der Versicherte 10% der für die Behandlungspflege anfallenden Kosten. Dies gilt für die ersten 28 Tage eines Jahres. Erhält ein Versicherter gleichzeitig Geldleistungen der Pflegeversicherung, wird eine „einfache“ Behandlungspflege ( zum Beispiel Insulininjektion) über die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Die Pflegekasse finanziert seit 1995 bestimmte häusliche Verrichtungen über die Pflegeversicherung. Hierfür ist die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig. Die Pflegeversicherung staffelt ihre Leistungen in drei Stufen.
Pflegegrade ab 01.01.2017:
Voraussetzungen für die Pflegegrade ab 01.01.2017:
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